ÜL-Vereinszuschüsse online beantragen

Vereinszuschüsse für Übungsleiter sind fristgerecht online zu beantragen

Ein wesentlicher Bestandteil der finanziellen Unterstützung für Sportvereine sind die Zuschüsse seitens des LandesSportBundes für lizenzierte Übungsleiter*innen uns Trainer*innen. In den vergangenen fünf Jahren waren es kreisweit jeweils knapp 400 Lizenzträger für die jährliche Zuschüsse von rund 70 000 Euro gezahlt worden sind. Alle Mitgliedsvereine des KreisSportBundes Helmstedt (KSB) wurden seit Jahresbeginn über veränderte Abläufe bei der Beantragung umfassend informiert.

Am 7. Mai ist die finale Information an den Mailverteiler der Vereine versendet worden:

Die Beantragung muss online erfolgen, die Anmeldefrist endet am 31. Mai 2020 und da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, ist nach diesem Termin keine Nachmeldung möglich. Die Fördervoraussetzungen für die Vereine haben sich nicht verändert. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit und der Nachweis der gültigen Lizenzen für ehrenamtlich und nebenberuflich Tätige mit einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ist zu erbringen. Die Einsatzzeiten der Beschäftigen müssen nicht mehr gemeldet werden.

Im Förderverfahren prüft der KSB die Voraussetzungen und weist pauschalierte Vereinszuschüsse einheitlich mit halbjährlichen Auszahlungen zu. Die Mittelverteilung obliegt den Vereinen, die für die Auszahlungen Nachweise vorhalten müssen. Nach der fristgerechten Beantragung erhalten die Vereine zeitnah einen Bewilligungsbescheid und die erste Zahlung erfolgt Anfang Juli und nach Jahresende wird die zweite Rate fällig.

Bettina Dörries steht als Geschäftsstellenleiterin des KSB für Auskünfte unter Telefon 05351/531917 oder per Mail  doerries@ksb-helmstedt.de gern zur Verfügung.