Stärkung des Ehrenamts

Der deutsche Bundestag hat mithilfe der Regierung und Vertretern der 16 Bundesländer wichtige Verbesserungen für das Ehrenamt beschlossen.

Ab 2021 gibt es eine Erhöhung der Übungsleiter- und der Ehrenamtspauschale. Diese werden von 2400 € auf 3000 € (Übungsleiterfreibetrag) und von 720 € auf 840 € (Ehrenamtspauschale) erhöht.

Weiterhin gibt es Anpassungen zu gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen.

Zudem wurde eine Aufhebung der starren Mittelverwendungsregelung entschieden, bei der Vereine mehr Bewegungsspielraum bekommen sollen. Ihre finanziellen Mittel können zweckgebundener genutzt werden und dadurch zielführender ausgegeben werden.

Die steuerliche Freigrenze für wirtschaftliche Aktivitäten wird von 35.000€ auf 40.000 € erhöht und entlastet dadurch vor allem kleinere Vereine und ihre Ehrenamtlichen.

 

Das komplette Schreiben des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung finden Sie hier.