Aktuelles zum Sporttreiben in Helmstedt

 

Die aktuelle Niedersächsische Corona-Verordnung, gültig ab dem 24. Februar 2022, zeigt grundlegende Lockerungen im Sportgeschehen auf.

Weitere Lockerungen sind ab dem 04. März 2022 vorgesehen.

 

Informationen vom Landkreis Helmstedt:

 

Zeitraum: 24. Februar – 03. März 2022

 

1)  Für die Zeit vom 24.02.2022 bis zum 03.03.2022 gelten für die landkreiseigenen Sportstätten folgende Regelungen:

  • 3G-Regelung (geimpft-genesen-getestet) ab 18 Jahren
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen

 

2) Bei Veranstaltungen ab 50 Teilnehmenden (beispielsweise bei Punktspielen) gilt:

  • Erstellung eines Hygienekonzeptes (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
  • 2G-Regelung (§ 8 Abs. 4)
  • FFP2-Maskenpflicht
  • Verpflichtung zur Bereitstellung eines QR-Codes für die Veranstaltung, wo die Teilnehmer sich freiwillig in der Corona-Warn-App registrieren können. Dieser QR Code muss für jeden gut sichtbar sein. (§ 6 Nr. 10)
    • Den QR Code können Sie unkompliziert über die App oder auf coronawarn.app/de/eventregistration erstellen und ausdrucken. Diesen bitte gut sichtbar bereitstellen und nach der Veranstaltung wieder entfernen.
    • Auf der genannten Internetseite befindet sich eine Anleitung über die Erstellung von mehreren Veranstaltungscodes.

 

 

Zeitraum: 04. März – 19. März 2022

 

1) Ab dem 04.03.2022 bis 19.03.2022 werden nach aktuellem Stand alle Einlassbeschränkungen für die Sportanlagen aufgehoben. Einzig die FFP2-Maskenpflicht (außer beim Sporttreiben oder im Sitzen) bleibt bestehen.

 

2) Bei Veranstaltungen ab 50 Teilnehmenden gibt es jedoch weiterhin folgende Einschränkungen:

  • Erstellung eines Hygienekonzeptes (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
  • 3G- Regelung (§ 8 Abs. 4)
  • FFP2-Maskenpflicht
  • Verpflichtung zur Bereitstellung eines QR Codes für die Veranstaltung (siehe oben)

 

 

Wie es ab dem 20.März 2022 weitergeht, bleibt abzuwarten und ist abhängig von den Inzidenzen und Hospitalisierungsraten.

Aufgrund der weiterhin sehr hohen 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Helmstedt (Stand 23.02.2022 mit 1.174,6) ist die Durchführung der anschließende Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden, und von Sanitäranlagen zwingend durchzuführen und ebenfalls ins Hallenbuch einzutragen!

 

Stand: 24.02.2022

 

 

Schaubild Lockerungen ab 24.02.2022

Entwurf Niedersächsische Verordnung ab 04.03.2022

Schaubild Lockerungen ab 04.03.2022