Sportstättenbau

Der KSB Helmstedt erhält vom LandesSportBund Niedersachsen jährlich einen Verfügungsbetrag zur Bezuschussung von Baumaßnahmen seiner Vereine.

Die Bezuschussung erfolgt nach der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus.

Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Förderportal des LSB Niedersachsen für das jeweilige Folgejahr.

Mit einer Maßnahme darf erst nach der Genehmigung durch den Sportbund begonnen werden.

Die Frist zur Einreichung der Anträge für das Folgejahr für Baumaßnahmen zur Bestandssicherung und Bestandsentwicklung incl. Herstellung von Barrierefreiheit wird

für Anträge über (>) 25.000 € auf den                       20.09. eines Jahres und

für Anträge unter (<) 25.000 € auf den                      20.11. eines Jahres

festgesetzt.

Anträge zur Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung für das Jahr 2023 und 2024 können jederzeit über das Online-Förderportal gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt umgehend nach Prüfung der Unterlagen. Bewilligungen können nur erfolgen, wie Mittel vorhanden sind!!!

Förderung Baumaßnahmen zur Energieeinsparung- Landessportbund Niedersachsen (lsb-niedersachsen.de)

Bei Maßnahmen zur Energieeinsparung ab einer Baukostenhöhe über 25.000 € ist der Nachweis einer Energieberatung erforderlich.

Bitte frühzeitig an die Teilnahme an einem Qualifix-Seminar des LandesSportBundes bei Maßnahmen < 25.000 €

bzw. an das notwendige Beratungsgespräch beim KreisSportBund Helmstedt bei Maßnahmen > 25.000 € denken!

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