Sportjugend – Freizeiten

Zuschüsse für Freizeiten

Die Sportjugend Niedersachsen bezuschusst aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen die Durchführung von Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen auf der Grundlage einer Richtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Jugendgruppen aus Mitgliedsvereinen des KreisSportBundes Helmstedt e.V. können Zuschüsse zu Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen bekommen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Sportjugend Helmstedt. Dort erhalten Sie den für die Abrechnung nötigen Erstattungsantrag/Verwendungsnachweis.

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung der Zuschüsse vor der Durchführung der Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahme geschehen muss.

 

Für Sie zum Download:

Richtlinie Jugendfreizeiten Zuschüsse ab 2020

Antrag auf Zuschüsse für Jugendfreizeiten